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FRÜHER und JETZT:
Am Eingang des Naarntales liegt die um die Jahrhundertwende gebaute öffentliche Badeanstalt ‘Schwimmschule’- Waldbad. Diese Anstalt besuchten viele Feriengäste. Dort gab ein Schwimmlehrer den Kindern und Erwachsenen Schwimmunterricht.
Perg wurde nicht erst in den letzten Jahren als Sommerfrische entdeckt. Schon vor 50 Jahren gab es liebe Sommergäste, zumeist Wiener und Linzer (hervorragende Mitglieder des Wiener Burgtheaters waren vor 40 Jahren Sommergäste beim „Stiegenwirt“), welche Perg als Sommer-Erholungsplatz wählten. Wohl verdankt Perg in erster Linie seine Anziehungskraft für Sommergäste der herrlichen Naarn mit ihrem klaren, eisenbraunen Wasser. Die Schwimmschule, das Bad, vom hiesigen Verschönerungsverein bestens erhalten, bietet angenehmste Sommer- und Wasserfreuden für jung und alt.
Die günstige Lage von Perg bietet den Sommergästen angenehme Spaziergänge und Ausflüge sowohl in der Ebene wie in die waldigen Berge. An der ganzen Nordseite wird die Stadt Perg vom Wald eingesäumt, vom schöngepflegten Stephaniehain mit den vielen Ruheplätzchen und schöner Fernsicht. (Anlässlich der Vermählung des Kronprinzen Rudolf mit Stephanie von Belgien am 10. Mai 1881 geschaffen.) Mustergültig und solid in der Anlage durch die Fürsorge der Herren Thannheiser, Fries und Burgholzer als eifrige Verschönerungsvereinsmitglieder entstand für Perg dieser schöne Naturpark. Stundenlang kann der Sommergast in den beeren- und pilzreichen Wäldern längs des Naarntales wandern, sich in würziger Waldluft erholen, in den Gaststätten des Naarntales sich laben und jederzeit zur Erfrischung der müden Glieder ein Stärkendes Bad nehmen.
Die Familie Schartmüller bietet Ihnen Hausmannskost zu kundenfreundlichen Preisen, die sie unter anderem in einem Speisesaal für Gruppen bis zu 50 Personen genießen können.
Außerdem verfügt das Gasthaus zum Einhorn über einige Gästezimmer, welche mit Dusche/Bad und WC sowie TV/Sat ausgestattet sind.
Das Museum das niemals schließt
Die faszinierende Welt der Mühlsteine können Besucher rund um die Uhr entdecken.
Das Mühlsteinmuseum Steinbrecherhaus bietet eine einzigartige Möglichkeit, die Geschichte und die Kultur der Perger Mühlsteinbrecher rund um die Uhr zu erleben. Mit einem innovativen Audioguide-System kann man jederzeit und im eigenen Tempo die verschiedenen Ausstellungsbereiche des frei zugänglichen Geländes an der Mühlsteinstraße 43 erkunden. Die informativen und unterhaltsamen Erzählungen bringen historische Objekte zum Leben und ermöglichen ein tiefes Verständnis der Vergangenheit der Stadt Perg.
Der Mühlstein ist eines der ältesten, wichtigsten und vor allem lebensnotwendigen Werkzeuge der Menschheit. Denn der Mühlstein ist die Voraussetzung für unser tägliches Brot. Schon in der Bibel, im Buch Mose, heißt es: Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben!
Und über Jahrhunderte haben die Mühlsteine dem kleinen Markt Perg einen gewissen Wohlstand gesichert. Waren doch die Perger Mühlsteinbrüche weithin berühmt und die größten in der alten k&k Monarchie.
Anfahrt
Über die B3, Abfahrt Perg Mitte, dann ins Stadtzentrum
Öffentliche Verkehrsmittel
Wie in die Donauregion Oberösterreich anreisen?
Der schnelle Weg ans Ziel – mit Bahn, Bus, Auto, Schiff oder Flugzeug.
Anreise mit Bus bis Hauptplatz Perg oder Bahn bis Bahnhof Perg
Für Informationen beim Kontakt anfragen.
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Die allfällige Nutzung von Privatstraßen, insbesondere Forststraßen und landwirtschaftlichen Güterwegen, kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen, die zu beachten und einzuhalten sind.
Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Jeder Nutzer (z.B. Radfahrer, Motorradfahrer) ist in eigener Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln, für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrrades / Fahrzeuges und dessen ausreichender Ausstattung (Licht, Bremsen, etc.) zuständig. Jeder Nutzer hat zudem in eigener Verantwortung für die Einhaltung einer den Umständen und dem eigenen Können angemessenen Geschwindigkeit und eines ausreichenden Abstandes zum Vordermann zu sorgen. Wir raten ausdrücklich dazu, stets auf Sicht zu fahren, einen Helm und reflektierende Kleidung (o.ä.) zu tragen sowie eine zulässige Fahrradbeleuchtung zu verwenden.
3. Sämtliche Touren erfordern eine sehr gute körperliche Konstitution und Kondition sowie eine ausführliche Vorbereitung. Wir empfehlen ausdrücklich, die Touren nur bei optimaler Gesundheit zu fahren.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung. Verwenden Sie einen Fahrrad-Computer, der die Tageskilometer anzeigt und auf das jeweilige Vorderrad geeicht ist.
4. Speziell für Mountainbiker - Fair Play Regeln:
Mountainbiken gehört zu den schönsten Freizeitsportarten in freier Natur. Beim Biken und auf Mountainbiketouren lassen sich Berge und Seen, Almen und Hütten ganz neu erfahren. Einige Regeln für das Fair Play im Wald helfen, beim Mountainbiken konfliktfrei unterwegs zu sein.
a. Fußgänger haben Vorrang: Wir nehmen Rücksicht und sind freundlich zu Fußgängern und Wanderern. Bei Begegnungen benützen wir die Fahrradklingel und fahren langsam vorbei. Ohnehin meiden wir stark begangene Wege. Rücksicht auf die Natur: Wir hinterlassen keine Abfälle.
b. Auf halbe Sicht fahren: Wir fahren mit kontrollierter Geschwindigkeit, bremsbereit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, weil jederzeit mit Hindernissen zu rechnen ist. Fahrbahnschäden, Steine, Äste, zwischengelagertes Holz, Weidevieh, Weideroste, Schranken, Traktor-Forstmaschinen, Fahrzeuge von Berechtigten sind Gefahren auf die wir gefasst sein müssen.
c. ‚Don´t drink and drive!’ Kein Alkohol auch beim Mountainbiken. Rücksicht an der Raststation (Umgang mit Radständer, verschmutzten Schuhen oder Kleidung).
Erste Hilfe leisten ist Pflicht!
d. Markierte Strecken, Fahrverbote und Sperren: Halte dich an markierte Strecken und Absperrungen und akzeptiere, dass diese Wege primär der land- und fortwirtschaftlichen Nutzung dienen!
Sperren sind oft unvermeidbar und in deinem eigenen Interesse. Rad fahren abseits der Route und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist strafbar und macht uns zu illegalen Bikern.
e. Wir sind Gäste im Wald und benehmen uns wie Gäste, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal. Beim Mountainbiken sind Handy und Musik-Player tabu! Volle Aufmerksamkeit ist gefragt.
f. Vermeiden wir unnötigen Lärm. Aus Rücksicht auf die frei lebenden Tiere fahren wir nur bei vollem Tageslicht. Wir fahren prinzipiell immer (auch bergauf) mit Helm! Notfallpaket mitnehmen: Wir führen immer ein Reparaturset und Verbandszeug mit.
g. Richtige Selbsteinschätzung: Wir überfordern uns selbst weder in fahrtechnischer noch in konditioneller Hinsicht. Nimm Rücksicht auf den Schwierigkeitsgrad der Stecke und schätz deine Erfahrungen und dein Können als Biker genau ein (Bremsen, Klingel, Licht)!
h. Weidegatter schließen: Wir nähern uns dem Weidevieh im Schritttempo und schließen nach der Durchfahrt sämtliche Weidegatter. Vermeiden wir Flucht- und Panikreaktionen der Tiere. Dem Vergnügen und der sportlichen Herausforderung auf dem Berg und im Wald steht damit nichts mehr im Wege!
i. Straßenverkehrsordnung: Auf allen Mountainbikestrecken gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die wir einhalten. Unser Rad muss deshalb technisch einwandfrei und der Straßenverkehrsordnung entsprechend ausgestattet sein, also mit Bremsen, Klingel, Licht. Wir kontrollieren und warten unsere Mountainbikes ohnehin regelmäßig.
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2. Ihre Tourenvorschläge haben daher in klarer und unmissverständlicher Art und Weise zumindest folgende Kriterien zu beinhalten und ausreichend zu beschreiben:
• Startpunkt
• Detaillierte Streckenbeschreibung
• Distanz/Gesamtlänge
• Schwierigkeitsgrad
• Gefährliche Stellen
• Durchschnittliche Fahrdauer
• Höhenmeter
• Endpunkt.
Wenn möglich, geben Sie zudem ein Höhenprofil an.
3.Mit dem Einstellen der Empfehlung eines Tourenvorschlages durch Sie erteilen Sie uns den Auftrag, Ihren Tourenvorschlag bzw. die von Ihnen gemachten Angaben auf unserer Website zu speichern und Dritten, insbesondere Usern dieser Website, dauerhaft zugänglich zu machen. Wir behalten uns vor, die von Ihnen eingestellten Tourenvorschläge und sonstigen Angaben bzw. Informationen jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu sperren oder zu löschen. Hieraus erwachsen Ihnen keine wie immer gearteten Ansprüche.
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