Beschreibung: Die Straße ins Hetzautal zum Almtalerhaus bzw. zu den Ödseen ist jedes Jahr zu folgenden Zeiten gesperrt:
15. September bis 15. Oktober JAGDSPERRE
01. November bis 30. April WINTERSPERRE
Es gilt auf der Hetzaustraße zu diesen Zeiten ein allgemeines Fahrverbot.
Natürlich können Sie das Gebiet auf den markierten Wegen zu Fuß erwandern, jedoch dürfen wir Sie bitten, das Tal bis ca. 15.30 Uhr zu verlassen um den Jagdbetrieb nicht wesentlich zu stören.
Gemütliche Halbtagswanderung auf einfachen Wanderwegen
Wir empfehlen Ihnen die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln!
Bus-Bahn Auskunft
mit der Bahn: Anreise mit der Almtalbahn 153 aus Wels.
mit dem Bus: OÖVV Buslinie 533
Gmunden - Scharnstein - Grünau im Almtal - Almsee
Haltestelle: Jagersimmerl
mit dem Traunstein Taxi:
Route 60 in Grünau im Almtal vom Bahnhof direkt zum Almtalerhaus
mit dem Fahrrad: auf dem R 11 fahren Sie von Wels bis nach Grünau im Almtal und weiter bis zum Jagersimmerl und Almtalerhaus.
mit dem Auto:
Autobahn A1: Verlassen Sie die Westautobahn A1 in Regau und folgen Sie der B145 bis nach Scharnstein und weiter nach Grünau im Almtal.
Autobahn A9: Verlassen Sie die A9 in Inzersdorf-Kirchdorf und folgen Sie der österreichischen Romanikstraße bis nach Scharnstein und weiter nach Grünau im Almtal.
Folgen Sie der Landstraße, vorbei am Cumberland Wildpark, bis zum Hotel Jagersimmerl und zweigen Sie links auf die ca. 6 km lange Straße zum Almtalerhaus ab.
Nutzen Sie bitte nur die vorgesehenen Parkplätze und nehmen Sie Rücksicht auf privates Eigentum! Vielen Dank für Ihre Fairness!
Nutzen Sie bitte nur die vorgesehenen Parkplätze und nehmen Sie Rücksicht auf privates Eigentum!
Rollstuhltauglich: Nicht alle Punkte der gesetzlichen ÖNORM werden erfüllt. Grundsätzlich ist dieses Objekt rollstuhltauglich und es ist keine Hilfestellung nötig.
Ausgangspunkt: Parkplatz Jagersimmerl
Schwierigkeit: Leicht bis Schwer
Wegbeschaffenheit: Asphalt, Schotter, Wald
Streckenlänge: 6,3 km
Dauer: 1:45 Std.
Max. Steigung: 10%
Höhenmeter: 130 m
Barrierefreies WC: Nein
Einkehrmöglichkeit: Ja (nur vom 1.Mai bis zum 15. September)
Besonderheit: Kinderwagentauglich
Ausgangspunkt ist der Parkplatz beim Hotel Jagersimmerl, das sich an der rechten Seite der Almtalstraße befindet. Von dort wandert man neben einem idyllischen Bach mit glasklarem Wasser umgeben von Mischwald auf einer asphaltierten Straße bis zum Almtalerhaus. Die 6,3 km lange Straße beginnt flach und steigt im Laufe immer wieder an. Ungefähr bei der Hälfte der Strecke befindet sich das steilste (ca. 100 m) Stück mit 10% Steigung.
Die Wanderung vom Almtalerhaus zu den Ödseen ist nur für geübte Rollstuhlfahrer mit E-Antrieb plus 1-2 Helfer oder Swiss Track zu empfehlen, da der Schotterweg von gut präpariert bis zu grobem losem Schotter, größeren Steinen, Wurzel und Steigungen/Gefällen bis zu 10% reicht. Der Ausgangspunkt für die Wanderung zu den Seen führt vom Almtalerhaus weg. Von dort wandert man 15 min. den beschilderten Weg entlang zum kleinem und 25 min. zum großen Ödsee.
Vom 01. Mai bis zum 14. September und vom 16. Bis zum 31. Oktober kann man auch mit dem Auto zum Almtalerhaus fahren. Von 1. November bis zum 30. April ist Wintersperre!
Highlights:
Beide Seen sind im Sommer sehr warm und beliebt zum Baden. Einen eigenen rollstuhltauglichen Zugang gibt es allerdings nicht.
Gegenüber Usern
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Bauliche Maßnahmen oder sonstige Einflüsse (z.B. Vermurung, o.ä.) können zu zeitweiligen oder dauerhaften Änderungen der Strecke führen (z.B. Wegreißen einer Brücke, o.ä.). Möglicherweise ist die Strecke solcher Art ganz oder teilweise nicht mehr befahrbar.
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2. Manche Touren führen über Straßen, auf denen üblicher Verkehr herrscht. Bitte beachten Sie, dass dadurch ein erhöhtes Gefahrenpotential besteht, das durch entsprechende Vorsicht und richtiges Einschätzen und Umsetzen der eigenen Fähigkeiten vermieden werden kann. Benutzen Sie deshalb eine Ihnen unbekannte Tour langsam und mit besonderer Vorsicht. Achten Sie ständig auf mögliche Gefahrenquellen und beobachten Sie durchgängig den Verkehr. Verlassen sie die beschriebenen Routen nicht.
Die allfällige Nutzung von Privatstraßen, insbesondere Forststraßen und landwirtschaftlichen Güterwegen, kann rechtlichen Beschränkungen unterliegen, die zu beachten und einzuhalten sind.
Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Jeder Nutzer (z.B. Radfahrer, Motorradfahrer) ist in eigener Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln, für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrrades / Fahrzeuges und dessen ausreichender Ausstattung (Licht, Bremsen, etc.) zuständig. Jeder Nutzer hat zudem in eigener Verantwortung für die Einhaltung einer den Umständen und dem eigenen Können angemessenen Geschwindigkeit und eines ausreichenden Abstandes zum Vordermann zu sorgen. Wir raten ausdrücklich dazu, stets auf Sicht zu fahren, einen Helm und reflektierende Kleidung (o.ä.) zu tragen sowie eine zulässige Fahrradbeleuchtung zu verwenden.
3. Sämtliche Touren erfordern eine sehr gute körperliche Konstitution und Kondition sowie eine ausführliche Vorbereitung. Wir empfehlen ausdrücklich, die Touren nur bei optimaler Gesundheit zu fahren.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung. Verwenden Sie einen Fahrrad-Computer, der die Tageskilometer anzeigt und auf das jeweilige Vorderrad geeicht ist.
4. Speziell für Mountainbiker - Fair Play Regeln:
Mountainbiken gehört zu den schönsten Freizeitsportarten in freier Natur. Beim Biken und auf Mountainbiketouren lassen sich Berge und Seen, Almen und Hütten ganz neu erfahren. Einige Regeln für das Fair Play im Wald helfen, beim Mountainbiken konfliktfrei unterwegs zu sein.
a. Fußgänger haben Vorrang: Wir nehmen Rücksicht und sind freundlich zu Fußgängern und Wanderern. Bei Begegnungen benützen wir die Fahrradklingel und fahren langsam vorbei. Ohnehin meiden wir stark begangene Wege. Rücksicht auf die Natur: Wir hinterlassen keine Abfälle.
b. Auf halbe Sicht fahren: Wir fahren mit kontrollierter Geschwindigkeit, bremsbereit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, weil jederzeit mit Hindernissen zu rechnen ist. Fahrbahnschäden, Steine, Äste, zwischengelagertes Holz, Weidevieh, Weideroste, Schranken, Traktor-Forstmaschinen, Fahrzeuge von Berechtigten sind Gefahren auf die wir gefasst sein müssen.
c. ‚Don´t drink and drive!’ Kein Alkohol auch beim Mountainbiken. Rücksicht an der Raststation (Umgang mit Radständer, verschmutzten Schuhen oder Kleidung).
Erste Hilfe leisten ist Pflicht!
d. Markierte Strecken, Fahrverbote und Sperren: Halte dich an markierte Strecken und Absperrungen und akzeptiere, dass diese Wege primär der land- und fortwirtschaftlichen Nutzung dienen!
Sperren sind oft unvermeidbar und in deinem eigenen Interesse. Rad fahren abseits der Route und außerhalb der freigegebenen Zeiten ist strafbar und macht uns zu illegalen Bikern.
e. Wir sind Gäste im Wald und benehmen uns wie Gäste, auch gegenüber dem Forst- und Jagdpersonal. Beim Mountainbiken sind Handy und Musik-Player tabu! Volle Aufmerksamkeit ist gefragt.
f. Vermeiden wir unnötigen Lärm. Aus Rücksicht auf die frei lebenden Tiere fahren wir nur bei vollem Tageslicht. Wir fahren prinzipiell immer (auch bergauf) mit Helm! Notfallpaket mitnehmen: Wir führen immer ein Reparaturset und Verbandszeug mit.
g. Richtige Selbsteinschätzung: Wir überfordern uns selbst weder in fahrtechnischer noch in konditioneller Hinsicht. Nimm Rücksicht auf den Schwierigkeitsgrad der Stecke und schätz deine Erfahrungen und dein Können als Biker genau ein (Bremsen, Klingel, Licht)!
h. Weidegatter schließen: Wir nähern uns dem Weidevieh im Schritttempo und schließen nach der Durchfahrt sämtliche Weidegatter. Vermeiden wir Flucht- und Panikreaktionen der Tiere. Dem Vergnügen und der sportlichen Herausforderung auf dem Berg und im Wald steht damit nichts mehr im Wege!
i. Straßenverkehrsordnung: Auf allen Mountainbikestrecken gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), die wir einhalten. Unser Rad muss deshalb technisch einwandfrei und der Straßenverkehrsordnung entsprechend ausgestattet sein, also mit Bremsen, Klingel, Licht. Wir kontrollieren und warten unsere Mountainbikes ohnehin regelmäßig.
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Gegenüber Bloggern
BITTE BEACHTEN SIE:
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2. Ihre Tourenvorschläge haben daher in klarer und unmissverständlicher Art und Weise zumindest folgende Kriterien zu beinhalten und ausreichend zu beschreiben:
• Startpunkt
• Detaillierte Streckenbeschreibung
• Distanz/Gesamtlänge
• Schwierigkeitsgrad
• Gefährliche Stellen
• Durchschnittliche Fahrdauer
• Höhenmeter
• Endpunkt.
Wenn möglich, geben Sie zudem ein Höhenprofil an.
3.Mit dem Einstellen der Empfehlung eines Tourenvorschlages durch Sie erteilen Sie uns den Auftrag, Ihren Tourenvorschlag bzw. die von Ihnen gemachten Angaben auf unserer Website zu speichern und Dritten, insbesondere Usern dieser Website, dauerhaft zugänglich zu machen. Wir behalten uns vor, die von Ihnen eingestellten Tourenvorschläge und sonstigen Angaben bzw. Informationen jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu sperren oder zu löschen. Hieraus erwachsen Ihnen keine wie immer gearteten Ansprüche.
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