© Foto Oberösterreich Tourismus GmbH/Stefan Mayerhofer: Mit Freunden und dem Mountainbike den Nationalpark Kalkalpen erkunden.
Drei Mountainbiker, davon eine Mountainbikerin fahren energiegeladen eine leicht ansteigende Schotterstraße bergauf. Alle drei haben einen lachenden Gesichtsausdruck, sie haben Spaß. Seitlich der Straße sind Sträucher, im Hintergrund Wald. Alle drei Personen tragen Fahrradhelme, Radbekleidung und Radhandschuhe. Sonnenlicht fällt auf die Sträucher und Bäume.
© WGD Donau Oberösterreich Tourismus GmbHCM Visuals Donauradweg reloaded, Drei Radfahrerinnen fahren am Donauradweg bei Feldkirchen direkt am Donauufer entlang, während der Fluss gemächlich zwischen bewachsenen Ufern fließt.
Drei Radfahrerinnen fahren am Donauradweg bei Feldkirchen. Der befestigte Weg verläuft direkt am Donauufer, während der Fluss gemächlich zwischen dicht bewachsenen Ufern dahinzieht.

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Ferienwohnung Beißkammer

Laakirchen, Oberösterreich, Österreich
Ferienwohnung Beißkammer
Kapelln 8
4664 Laakirchen

Telefon +43 660 5551366
E-Mail rosi.beisskammer@gmx.at

Ansprechperson
Frau Rosina Beißkammer
Ferienwohnung Beißkammer
Kapelln 8
4664 Laakirchen

Telefon +43 660 5551366
E-Mail rosi.beisskammer@gmx.at

Rechtliche Kontaktdaten

Ferienwohnung Beißkammer
Rosina Beißkammer
Kapelln 8
AT-4664 Laakirchen
rosi.beisskammer@gmx.at
Anzahl Zimmer/Betten, Maximalbelegung
  • Anzahl der Zimmer: 3
  • Anzahl der Betten: 9

Einzelzimmer

  • Größe: 8m²
  • Räume (gesamt): 1
Informationen und Service
  • Nichtraucher

Doppelzimmer

  • Größe: 14m²
  • Räume (gesamt): 1
Informationen und Service
  • Nichtraucher

Appartement

  • Personen (max.): 2
  • Schlafräume: 1
  • Räume (gesamt): 1
Informationen und Service
  • Nichtraucher
Ortstaxe

€ 2,40

Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe

Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:

  1. Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
  2. Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
  3. Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
  4. Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
  5. Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen. 

  • ohne Verpflegung
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Routenplaner für individuelle Anreise

Für Informationen beim Kontakt anfragen.

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