Fischen am Irrsee


Der Irrsee steht seit 1959 vollkommen unter Naturschutz.
Was brauchen Sie, um fischen zu dürfen?
Fischer(gast)karte, Lizenzbuch, Lizenz, Fangliste
Eine Fischereiberechtigung ist erforderlich. Kinder unter 12 Jahren dürfen laut OÖ. Fischereigesetz ab dem 6. Lebensjahr frei fischen, allerdings nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche eine Fischerkarte besitzen muss. Diese Kinder brauchen keine amtliche Legitimation, aber jedenfalls das Lizenzbuch mit der Eintragung der Fischereierlaubnis. Kinder über 12 Jahre brauchen sowohl Legitimation, als auch Lizenz und dürfen auch alleine fischen.
Was ist nicht erlaubt?
Lebende Köderfische; vom 1.11. bis 31.01. die Verwendung der Hegene (Paternoster); neben einer gültigen Jahreslizenz darf keine weitere Lizenz gelöst werden.
ganzjährig außer zu den Schonzeiten
Westautobahn A1, Autobahnabfahrt Mondsee, biegen Sie links ab Richtung Zell am Moos. Nach ca. 3 km erreichen Sie bereits das Südufer des Zeller- oder Irrsees.
- Frühling
- Sommer
- Herbst
Für Informationen beim Kontakt anfragen.
Kontakt & Service
Fischen am Irrsee Gmundnerstraße 75, Vöcklabruck
4893 Zell am Moos am Irrsee
Telefon +43 7672 77672
E-Mailfisch@sab.at
Webwww.sab.at
Ansprechperson
Herr Obmann Mag. Josef Eckhart
Gmundner Straße 75
4840 Vöcklabruck
E-Mailfisch@sab.at
Webwww.sab.at
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