ALLGEMEIN BEDINGUNGEN FÜR DAS ANGELFISCHEN IN OBERÖSTERREICH:
1. Gesetzliches Mindestalter 12 Jahre.
Ausnahmebestimmungen am Traunsee für Fischer unter 12 Jahren.
2. Oberösterreichische Fischerkarte. Erleichterung für Gäste aus anderen
Bundesländern oder anderen Ländern. Die jeweilige Angelberechtigung des Heimatlandes
wird für den Erwerb von Tages- und Wochenkarten anerkannt.
3. Oberösterreichisches Lizenzbuch mit der jeweiligen Jahresmarke.
TRAUNSEE - DERZEIT KEINE AUSGABE DER LIZENZEN:
Die Angelfischerei im Traunsee ist in der Zeit vom 16. März bis 15. November gestattet. Sie darf nur unter Beachtung der Bestimmungen, der Schonzeiten und Mindestmaße, lt. der Betriebsordnung für den Traunsee bzw. d. oö. Landesfischereigesetz, ausgeübt werden.
Jeder Lizenznehmer darf mit 2 Angelruten mit je einem Köder fischen. Das Fischen auf Saiblinge ist mit 2 Ruten (mit maximal je 3 Haken) erlaubt. Fischtöter, und Hakenlöser sind unbedingt mit-zuführen und bei Kontrolle vorzuweisen.
Folgende Seeteile sind für die Angelfischerei gesperrt: 1) Hoffischer-Ort (Orter Bucht): das ist jener Seeteil, westl. d. Linie Nordrand Seeschloß-Ort zur östlichen Ecke des früheren Lehen-aufsatzes (neb. Union-Yachtclub-Haus) und nordw. der Brücke zum Seeschloß-Ort gelegen, einschl. Bootsanlegesteg Schloß Ort. 2) Scherrerwasser: das ist jener Seeteil am Auslauf des Sees in Gmunden, welcher nördlich der Verbindungslinie zweier durch entsprechende Hinweistafeln an der Esplanade und an der Schiffslände gekenn-zeichneter Punkte gelegen ist. 2) Der Trauneinfluss in Ebensee und 30 m zu beiden Seiten der Traunmündung.
Verboten ist:
1) Die gesamte Angelfischerei von der Orterbrücke in die Orterbucht (erlaubt ist die Fischerei seeseitig).
2) Das Schleppfischen.
3) Das Fischen im Umkreis von 50 m eines ausgelegten Fischerprügels (Netzboje).
4) Das Mitführen lebender Köderfische.
5) Der Verkauf der gefangenen Fische für Geld oder Geldeswert an wen auch immer.
6) Das Fischen vom Boot aus in der Nacht.
7) Das Auslegen eines Spinnköders.
Eventuell untermassig gefangene Fische sind mit größter Schonung von der Angel zu lösen und sogleich in den See zurückzusetzen. Bei Beschädigung von Fischernetzen hat der Angler Schadenersatz zu leisten. Er hat daher unverzüglich den Netzbesitzer oder ein Aufsichtsorgan zu verständigen. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen sowie gegen die Vorschriften der Betriebsordnung für den Traunsee, bzw. gegen die Vorschriften des oö. Landesfischereigesetzes, kann die Fischereilizenz ohne Rückerstattung der Lizenzgebühr entzogen werden. Außerdem muß mit einer zivilrechtlichen Klage gerechnet werden.
LIZENZEN:
SCHERRERWASSER (16. März - 15. November )
Tageslizenz: 40,00
Puchheimer Teiche (1. April - 15. Oktober
Tageslizenz: 15,00 | Saisonkarte: 250,00
Gmundner Traun ( 1. April - 30.November, Fliege )
Tageslizenz: 80,00 | 3/4 Tage durchgehend Fliege Lizenz: 225,00 | 6 TageTage durchgehend Lizenz: 360,00
Ebenseer Traun ( 16. 03. -30.11, Fliege )
Tageslizenz: 60,00 | 3 Tageslizenz: 150,00
LANGBATHSEE ( 16.04. - 30.11 )
3 Tageslizenz: 170,00
FRAUEN-WEIßENBACH ( 16. März - 30. November Fliege )
Tageslizenz: 60,00
BaggerSee-Regau ( ganzjährig )
Tageslizenz: 15,00
Lizenzbuch: 15,00
AUSGABESTELLEN FÜR LIZENZEN ( Traunsee, weitere Lizenzen auf Anfrage) :
4810 Gmunden
* Höller, Fischerei & Jagd, Kammerhofgasse 6, Tel.: 07612/64222, Fax: 07612/6422
Mo.-Fr. 8.30-12.00 und 14.00-18.00 Uhr / Sa. 8.30-13.00 Uhr
* Struger Helmut, Fischerei & Jagd,, Bahnhofstraße 62, Tel. 07612/67996
Mo.-Fr. 9.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr (Mittwochnachmittag geschlossen)
4802 Ebensee
Loidl Ralf, Jagd und Fischerei , Marktgasse 5,
Tel.: 06133 /20503 od. 0676/9506433
Mo.-Fr. von 8.30-12.00 und 15.00-18.00 Uhr und Sa. von 8.30-12.00 Uhr
Mittwochnachmittag geschlossen
4820 Bad Ischl
Angelsport SAMS, Schulgasse 8, Tel.: 06132/21502
Mo.- Fr. von 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr und Sa. von 9-12 Uhr
4840 Vöcklabruck
* Mayer Fritz, Jagd und Angelsport, Max-Plank-Straße 11 (Einkaufszentrum Ost)
Tel.: 07672 / 72845. Fax: 07672 / 72845-9
Mo.-Fr. von 8.30-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr, Sa. von 8.00-12.00 Uhr
Bei den markierten(*) Ausgabestellen erhalten sie neben dem Traunsee und den Puchheimer Teichen
auch Lizenzen für das Scherrerwasser 1 u. 2
Scherrerwasser:
Saisondauer: 16. März bis 15. November
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