Der Galgen von Rannariedl
Im Jahr 1575 erhielt die Herrschaft Rannariedl das Recht der "Hohen Gerichtsbarkeit", das heißt, der Burgherr konnte das Todesurteil aussprechen. Daher wurde in Dorf ein "bestandhaftes" Hochgericht, das nächtlicherweise nicht verwüstet werden könne, gemauert. Heute noch kündet eine Galgensäule von Verurteilung und Tod zu jener Zeit.jederzeit
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